Kfz-Gutachter Hannover ← zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für die gutachterliche Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen Mustafa Saleh, Inhaber von „Kfz-Gutachter Hannover"

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Mustafa Saleh, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (Geschäftsbezeichnung „Kfz-Gutachter Hannover"), Berliner Allee 51, 30855 Langenhagen (nachfolgend „Sachverständiger"), und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kfz-Gutachten und damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Sachverständige stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Sachverständige erstellt im Auftrag des Auftraggebers ein Gutachten in der vereinbarten Art (insbesondere Schadengutachten, Wertgutachten, Kurzgutachten oder Oldtimer-Gutachten). Die Erstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, unter Anwendung anerkannter Methoden und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie der Befundtatsachen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber den Auftrag mündlich, telefonisch, per E-Mail oder in Textform erteilt und der Sachverständige diesen annimmt. Eine Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Honorarordnung des Sachverständigen oder nach gesonderter Vereinbarung. Bei Haftpflichtschäden mit eindeutiger Schuldlage des Unfallgegners trägt regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in voller Höhe; in diesem Fall bleibt der Auftraggeber Schuldner gegenüber dem Sachverständigen, kann seinen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung jedoch erfüllungshalber an den Sachverständigen abtreten.

Hinweis: Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG wird in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen alle für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen (insbesondere Fahrzeugschein, Schadensbilder, polizeilicher Unfallbericht, Versicherungsdaten der Gegenseite) zur Verfügung und ermöglicht die Besichtigung des Fahrzeugs an einem geeigneten Ort. Verzögert sich die Gutachtenerstellung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Sachverständige berechtigt, hierfür entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

§ 6 Lieferzeit

Der Sachverständige ist bemüht, das Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach Besichtigung zu liefern. Eine verbindliche Lieferzeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 7 Haftung

Der Sachverständige haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 8 Eigentum am Gutachten

Der Auftraggeber erhält das Gutachten zur Verwendung im konkreten Schadensfall. Eine Weitergabe an Dritte über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus bedarf der Zustimmung des Sachverständigen. Das Urheberrecht am Gutachten verbleibt beim Sachverständigen.

§ 9 Datenschutz

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Hannover. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: April 2026