Restwert: warum die Versicherung ein höheres Angebot schickt
Bei einem Totalschaden legt der Restwert fest, wie viel von Ihrem Geld abgezogen wird. Wie der Restwert ermittelt wird und was Sie tun können, wenn die Versicherung ein höheres Restwertangebot vorlegt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wir bewerten Fahrzeuge technisch — rechtliche Fragen wie Ansprüche, Haftungsquoten und Fristen gehören zu einem Verkehrsrechtsanwalt. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Unfallhergang, der Haftungsquote, den Nachweisen und dem konkreten Einzelfall ab.
Kurz gesagt: Bei einem Totalschaden wird vom Wiederbeschaffungswert der Restwert abgezogen. Je höher der Restwert, desto weniger bekommen Sie ausgezahlt. Ein Gutachter ermittelt ihn auf dem Markt in Ihrer Region. Schickt die Versicherung später ein höheres Angebot, ist das nicht automatisch für Sie bindend. Was gilt, hängt vom Einzelfall ab. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Betrag, den Sie für das beschädigte Fahrzeug im jetzigen Zustand noch erzielen können, etwa von einem Händler oder Aufkäufer. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Er mindert also Ihre Entschädigung.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger ermittelt den Restwert in der Regel auf dem allgemein zugänglichen regionalen Markt und nennt dafür im Gutachten konkrete Angebote. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13.10.2009, VI ZR 318/08) erfüllt der Geschädigte regelmäßig seine Pflichten, wenn er sein Fahrzeug zu dem Preis verkauft, den ein von ihm beauftragter Sachverständiger auf diesem regionalen Markt ermittelt hat. Üblich sind mehrere Angebote, die im Gutachten benannt werden.
Die Versicherung schickt ein höheres Angebot. Was nun?
Gegnerische Versicherungen legen oft Angebote aus Online-Restwertbörsen vor, die über dem Gutachterwert liegen. Das senkt die Entschädigung, die sie zahlen müssten. Ein solches Angebot ist nicht automatisch maßgeblich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Geschädigte nicht auf ein Angebot verwiesen werden muss, das außerhalb des allgemein zugänglichen regionalen Marktes liegt. Wie sich ein konkretes Angebot auswirkt, sollte ein Verkehrsrechtsanwalt prüfen.
- Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt.
- Prüfen Sie jedes Angebot, zum Beispiel ob es verbindlich, regional erreichbar und ohne Abschläge ist.
- Lassen Sie sich bei Streit anwaltlich beraten und legen Sie das Gutachten vor.
Was ein Gutachten dazu beiträgt
Ein Gutachten weist Wiederbeschaffungswert und Restwert nachvollziehbar aus. Die Angebote, auf denen der Restwert beruht, sind benannt. Das ist die technische Grundlage für das Gespräch mit der Versicherung.
