Teilschuld nach einem Unfall: welchen Anteil zahlt die Gegenseite?
Hat auch Ihr eigenes Verhalten oder die Betriebsgefahr zum Unfall beigetragen, zahlt die Gegenseite nur einen Teil. Wie die Haftungsquote funktioniert und was das für Gutachterkosten und Kasko bedeutet.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Wir bewerten Fahrzeuge technisch — rechtliche Fragen wie Ansprüche, Haftungsquoten und Fristen gehören zu einem Verkehrsrechtsanwalt. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Unfallhergang, der Haftungsquote, den Nachweisen und dem konkreten Einzelfall ab.
Kurz gesagt: Bei Mithaftung bekommen Sie nur den Teil Ihres Schadens ersetzt, der der Quote der Gegenseite entspricht. Die Quote wird nach dem Unfallhergang bestimmt und gilt grundsätzlich für alle Schadenpositionen. Wer wie viel trägt, ist oft streitig und eine Rechtsfrage. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Wie entsteht eine Haftungsquote?
Haben mehrere Fahrzeuge zum Unfall beigetragen, wird der Schaden nach den Umständen verteilt (§ 17 StVG). Auch ohne eigenes Verschulden kann die sogenannte Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs eine Rolle spielen (§ 7 StVG). Hat der Geschädigte selbst zum Schaden beigetragen, mindert das den Anspruch nach § 254 BGB. Das Ergebnis ist eine Quote, zum Beispiel 70 zu 30.
Ein vereinfachtes Beispiel
Angenommen, der Schaden beträgt 4.000 Euro und die Gegenseite haftet zu 70 Prozent. Dann sind 2.800 Euro ersatzfähig, 1.200 Euro bleiben bei Ihnen. Die Quote wird grundsätzlich auf alle Positionen angewandt, auch auf Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Das ist ein Zahlenbeispiel, keine Aussage über Ihren Fall.
Was Sie tun können
- Unfallhergang festhalten: Fotos, Zeugen, Skizze, Dashcam, falls vorhanden.
- Ein Gutachten erstellen lassen, das Schaden und Reparaturweg nachvollziehbar belegt.
- Einen Verkehrsrechtsanwalt zur Quote fragen. Die Quote ist eine Rechtsfrage, kein Gutachterthema.
- Die eigene Kaskoversicherung prüfen. Sie kann den Anteil übernehmen, den Sie selbst tragen, abhängig vom Vertrag und mit Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt.
Was ein Sachverständiger leisten kann und was nicht
Ein Sachverständiger dokumentiert technische Fakten: Schadenbild, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung. Er legt keine Haftungsquote fest. Die technischen Unterlagen helfen aber, den Umfang des Schadens zu belegen, aus dem dann die Quote errechnet wird.
